Zusammenarbeit

Wir arbeiten mit deutschen Soft- und Hardware-Herstellern zusammnen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Bedingungen und Anforderungen werden Vertragsbestandteil für alle Lieferungen und Leistungen von METEC Systemhaus UG (haftungsbeschränkt), falls nicht ausdrücklich eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Die Abnahme der von uns erbrachten Leistungen erfolgt mit einem Servicebericht.

Die vereinbarten Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, welche METEC Systemhaus UG (haftungsbeschränkt) in gesetzlicher Höhe zusätzlich in Rechnung stellt. Der Rechnungsbetrag ist sofort und ohne Abzüge fällig.

Das Zurückhalten von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft, ebenso wenig wie die Aufrechnung mit Gegenforderungen.

Ist der Auftraggeber, oder ein von ihm Beauftragter, bei Beendigung der Inbetriebnahme, Montage, Administration bzw. Reparatur nicht anwesend, so dass die Arbeitszeit nicht bestätigt werden kann, so gilt von METEC Systemhaus UG (haftungsbeschränkt) getroffenen Feststellungen als verbindlich.

Sachmängel welche vor der übernahme bzw. übergabe infolge von unsachgemäßen Einbau oder unsachgemäßem Umgang unserer Mitarbeiter auftreten sind unentgeltlich METEC Systemhaus UG (haftungsbeschränkt) nachzubessern oder neu zu liefern.

Solche Mängel sind METEC Systemhaus UG unverzüglich schriftlich zu melden. Unterlässt der Auftraggeber diese Anzeige, so gilt die Leistung auch in Ansehung des Mangels als genehmigt.

Für fehlerhafte Bauteile, welche von METEC Systemhaus UG (haftungsbeschränkt) eingebaut werden, übernehmen wir keine Haftung. Diese Sachmängel sind dem Lieferanten der Bauteile zu melden. Des Weiteren übernehmen wir keine Gewähr für ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme des Auftraggebers oder Dritte, Verschleiß, fehlerhafte bzw. unsachgemäße Behandlung, fehlerhafte Bauteile oder nicht geeignete Software, Schäden durch Softwarefehler, Softwareschäden allgemein, natürliche Abnutzung, Nichteinhaltung der Betriebs- und Wartungsvorschriften, Umwelteinflüsse, wenn diese nicht auf das Verschulden von METEC Systemhaus (haftungsbeschränkt) zurück zuführen sind.

Falls aufgrund von Sachmängeln, welche von METEC Systemhaus UG (haftungsbeschränkt) verursacht wurden, so verpflichtet sich der Auftraggeber für notwendige Nachbesserungen nach Absprache die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.

Der Auftraggeber hat im Falle eines Mangels nach den gesetzlichen Vorgaben das Recht zur Selbstvornahme und zur Vertragsrücktritt. Dieses gilt insbesondere bei fehlgeschlagener Nacherfüllung des Vertrages. Eine Minderung des Rechnungsbetrages ist stets ausgeschlossen. Bessert der Auftraggeber durch Dritte oder selbst unsachgemäß nach, so ist METEC Systemhaus UG nicht haftbar zu machen, für daraus resultierenden Schäden und Folgen.

Ansprüche wegen Mängel verjähren nach 12 Monaten ab Abnahme bzw. Übergabe.

Der Auftraggeber verpflichtet sich für die Durchführung der Leistungen der Mitarbeiter von METEC Systemhaus UG (haftungsbeschränkt) alle notwendigen Hilfsmittel und die die rechtlichen und tatsächlichen Bedingungen bereitzustellen. Des Weiteren übernimmt METEC Systemhaus UG (haftungsbeschränkt) keine Haftung für das ordnungsgemäße Arbeiten des bereitgestellten Personals des Auftraggebers.

Kommt es zu Verzögerungen bei den durchzuführenden Arbeiten, welche METEC Systemhaus UG (haftungsbeschränkt) nicht zu vertreten hat, so verpflichtet sich der Auftraggeber für den Mehraufwand aufzukommen.

Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggeber bzw. Besteller wird ausdrücklich widersprochen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Stand Dezember 2020

METEC Systemhaus
Lehenstr.2
71292 Friolzheim